Allgemeine Geschäftsbedingungen von hiumzug.ch

 

Hi Umzug Tochter Gesellschaft Hi Umzug GmbH in der Schweiz, dass verschiedene Branchen umfasst

Hi Umzug arbeiten in Bereich Umzug . Reinigung . Entsorgung . Lager und Transport

 

Die Durchführung eines Auftrages erfolgt immer anhand der gemeinsamen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Hi Umzug. Diese werden auf der Auftragsbestätigung festgehalten und sind vom Auftraggeber sowie vom Geschäftsführer von Hi Umzug zu unterschreiben. Mit der Unterschrift bestätigt der Auftraggeber, die AGBs gelesen und akzeptiert zu haben. Besondere Vereinbarungen gelten nur, wenn Sie schriftlich festgehalten wurden.

Der Mindestaufwand für einen Umzug beträgt 4 Stunden. Umzugskisten und weitere gemietete Objekte sind direkt am Umzugstag zu retournieren oder später an den Firmensitz in Thun zurückzubringen.

 

Sorgfaltspflicht

Hi Umzug führt alle Aufträge laut Auftragsbestätigung mit der grössten Achtsamkeit und Sorgfalt durch. Die Angaben und persönlichen Daten von Kunden werden geschützt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Haftung

Das Umzugsgut ist für bis zu CHF 40`000.- versichert. Die Summe der Haftpflichtversicherung geht über CHF 5`000`000.-.

Hi Umzug haftet nur für Schäden, welche von Angestellten aus Fahrlässigkeit verursacht wurden. Allfällig festgestellte Schäden sind direkt im Anschluss des Auftrages zu melden. Meldungen über Schäden und Forderungen die nach dem Tag des Auftrags eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Schäden an Gegenständen in verpackten Kisten werden nur übernommen, wenn Hi Umzug für das Ein- und Auspacken der Kisten verantwortlich war. Für vom Auftraggeber unzureichend eingepackte und beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Für Elementarschäden welche durch Wasser, Feuer, Hagel oder Ähnliches verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für den Verlust von Schmuck, Bargeld und anderen Gegenständen.

Für Zeitverzögerungen aufgrund von Pannen, Unfällen, Polizeikontrollen, Verzögerungen bedingt durch die Wetterlage und andere Einflüsse, übernimmt Hi Umzug keine Haftung.

 

Preisvereinbarungen

Als Grundlage dienen die schriftlich vereinbarten Stundensätze und Pauschalbeträge. Preiserhöhungen um max. 10% sind zulässig, wenn das Umzugs- oder Reinigungsvolumen den vereinbarten Rahmen deutlich überschreitet oder der Auftraggeber nicht wahrheitsgetreu Auskunft erteilt hat. Der geschuldete Betrag ist bar am Tag des Auftrages zu bezahlen. Auf Wunsch kann eine Rechnung ausgestellt werden, dies hat aber einen Zuschlag von 10% zur Folge.

Der Transport von Klavieren, Pianos, Kühlschränken, Truhen, Skulpturen und anderen Gegenständen über 100 kg, hat von Gesetzeswegen her einen Aufpreis zur Folge.

Nicht im Preis inbegriffen sind Zollgebühren, Gebühren für Entsorgungen sowie ortsübliches Trinkgeld.

 

Lagerung

Die Bezahlung ist immer im Voraus für den Folge Monat, kommt der Kunde der Zahlung nicht nach, geht der Besitz an Hi Umzug über. Dadurch fallen Entsorgungskosten an pro m3 CHF 40.00 welche dem Kunden weiterverrechnet werden zahlbar innert 10 Arbeitstagen.

 

Entsorgungen

Werden beim Entsorgungshof entsorgt durch Hi Umzug, ans Brockenhaus weitergegeben oder verkauft.

 

Annullationsbedingungen

Wird ein Auftrag vom Auftraggeber kurzzeitig abgesagt oder verschoben, werden folgende Bearbeitungsgebühren verrechnet:

Absage oder Verschiebung 30 Tage oder länger vor dem Termin                        kostenlos

Absage oder Verschiebung 29-8 Tage vor dem Termin                                       CHF 100.-

Absage oder Verschiebung 7-0 Tage vor dem Termin                                         CHF 150.

 

Bezahlung via Einzahlungsschein nach Absprache

 innert 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung, wenn nichts anders vereinbart.

  1. Mahnung CHF 30.00
  2. Mahnung CHF 50.00, nach weiteren 5 Tagen
  3. Eingeschriebene Mahnung CHF 50.00, nach weiteren 5 Tagen Verzugszinsen ab Fälligkeit gemäß Art. 104 Abs. 1 OR 5% Rechtliches

 

Bei Vereinbarungen und Verträgen gelten die AGBs von Hi Umzug sowie die Gesetzesartikel des schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Thun, als Ort des Firmensitzes.